FAQ - Elektromobilität


Sie haben Fragen, Wir Antworten!


  • Wie funktioniert ein Elektrofahrzeug?
    Ein Elektrofahrzeug funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Der Motor wandelt elektrische Energie in mechanische Energie um, die über sogenannte Magnetfelder abgegeben werden. Durch die An-ziehungs- und Abstoßkräfte der Magnetfelder wird ein elektrisch betriebenes Fahrzeug mit Energie versorgt und anschließend in Bewegung gesetzt.
  • Dürfen Mieter eine Ladestation am Mehrparteienhaus installieren?
    Im Bundestag wurde ein Gesetz verabschiedet, welches Mietern und Wohnungseigentümern in Mehrparteienhäusern ein Recht zur Installation von Ladestationen zuspricht. Folglich sind Vermieter in der Verantwortung für die Umsetzung, Art und Weise der Installation, wohingegen die Mieter für die entsprechenden Kosten aufkommen.
  • Wie funktioniert das herkömmliche Laden eines Elektrofahrzeugs?
    Wir erklären kurzerhand den richtigen Ladevorgang Schritt für Schritt.

    1: Motor abstellen. Parken Sie Ihr E-Fahrzeug sicher in der Nähe der Ladestation und unterbrechen Sie die Stromzufuhr.
    2: Öffnen der Ladeklappe. Modellabhängig befindet sich diese entweder am Heck des Fahrzeugs oder vorne am Kotflügel.
    3: Verbinden mit der Ladestation. Meist ist das Ladekabel bereits in der Ladestation installiert. Verbinden Sie das Fahrzeug mit der Ladestation. Wird per Haushaltsstrom oder einer CCE-Steckdose geladen.
    4: Ladevorgang starten. Der Ladevorgang beginnt und es leuchtet modellabhängig die LED-Signallampe am Ladestecker des Fahrzeugs. Wird mit einer Wallbox geladen stehen meist Apps zu Verfügung, in denen der Ladevorgang verwaltet werden kann.
    5: Ladevorgang beenden. Der Ladevorgang kann jederzeit manuell beendet werden. Darüber hinaus besteht in der Regel auch die Möglichkeit einer automatischen Ladegrenze. Ist der Ladevorgang abgeschlossen, entfernen Sie das Kabel und schließen die Ladeklappe am Fahrzeug wieder.
  • Was bedeutet Umweltbonus?
    Ein Umweltbonus ist ein finanzieller Zuschuss beim Kauf oder Leasing eines Elektrofahrzeuges zur Reduzierung der Schadstoffbelastung. Die Bundesregierung treibt Elektromobilität mit dem Umweltbonus voran und richtet die Förderung ab 1. Januar 2023 noch stärker auf Klimaschutz aus: Die reformierte Förderrichtlinie für den Umweltbonus trifft lediglich auf reine Elektrofahrzeuge zu.
  • Wie hoch ist der Umweltbonus?
    Ab 1. Januar 2023 beträgt der Bundesanteil beim Umweltbonus 4.500 Euro bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 40.000 Euro und 3.000 Euro bei einem Netto-Listenpreis über 40.000 Euro bis 65.000 Euro. Ab 1. Januar 2024 soll der Bundesanteil auf 3.000 Euro und der Förderdeckel von 65.000 Euro auf 45.000 Euro Netto-Listenpreis des Basismodells sinken. Die Finanzierung des Umweltbonus erfolgt zur Hälfte durch den Automobilhersteller (Herstelleranteil) und zur Hälfte durch den Bundeszuschuss (Bundesanteil). Weitere Informationen können Sie der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle entnehmen. Den Antrag zur neuen Richtlinie und weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie hier
  • Wer kann einen Antrag stellen?
    Alle Privatpersonen, Unternehmen (und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung), Stiftungen, Körperschaften oder Vereine, auf die ein förderfähiges Fahrzeug zugelassen ist. Als förderfähige Erwerbsarten gelten Fahrzeugkäufe sowie Leasingverträge.
  • Wie können Sie die Förderungen beantragen?
    Hier geht es zum Merkblatt für Anträge nach der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) vom 17. November 2022 in der Fassung der Änderung vom 23.01.2023.
  • Wer ist für die Auszahlung des Umweltbonus zuständig?
    Ihren Antrag können Sie hier über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.
  • Welche Fahrzeuge werden aktuell gefördert? Und welche ab 2023?
    Ab 2023 können reine E-Autos und Brennstoffzellenautos gefördert werden. Ein Förderantrag ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Bis 31.12.2023 werden E-Autos gefördert, deren Listenpreis bis zu 65.000 Euro beträgt (Netto-Listenpreis). Die Förderung für Plug-In-Hybridfahrzeuge endet dabei am 31.12.2022. Ab 1.1.2024 sinkt die Preisgrenze auf 45.000 Euro ab. Die BAFA-Liste aller förderberechtigten Fahrzeuge finden Sie hier.
  • Kann der Umweltbonus mit anderen Förderungen kombiniert werden?
    Ja. Den Umweltbonus kann mit anderen Förderungen kombiniert werden. Käuferinnen und Käufer können so ggf. von insgesamt noch höheren Förderungen profitieren. Voraussetzung dafür, dass Antragsteller neben dem Umweltbonus eine weitere öffentliche Förderung beantragen können, ist, dass der jeweilige Fördermittelgeber eine Verwaltungsvereinbarung mit dem BMWK abgeschlossen hat. Sie legt fest, wie die unterschiedlichen Förderprogramme ineinandergreifen und stellt sicher, dass die haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Stellen, mit denen Verwaltungsvereinbarungen geschlossen wurden, werden auf der Webseite des (BAFA) veröffentlicht.
  • Ist die Förderung von Plug-In-Fahrzeugen 2022 ausgelaufen?
    Ja. Die Förderung für Plug-In-Hybridfahrzeuge (PHEV) endete mit dem Jahreswechsel am 31.12.2022. Eine längere Förderung von PHEV in Abhängigkeit vom tatsächlichen elektrischen Fahranteil würde in der Praxis zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen: Schnittstellen und das Auslesen am Auto oder „over the air“ und ein erhöhter administrativer Aufwand im BAFA wären nötig, um Datenschutzfragen zu genügen. Im Sinne einer möglichst effektiven Förderung, die den positiven Klimaschutzeffekt in den Mittelpunkt rückt, ist die Förderung von PHEV daher ausgelaufen.
  • Was ist die THG-Prämie? 
    Die Treibhausgasminderungsquote ist ein Klimaschutzförderinstrument, mit Hilfe dessen Sie die Kohlenstoffdioxid-Einsparungen Ihres Elektrofahrzeuges zertifizieren und an quotenpflichtige Mineralölkonzerne verkaufen lassen können, die seit dem Jahr 2022 ihre CO2-Werte mit gekauften THG-Quoten verrechnen können. Das Geld für den Verkauf der Quote erhalten die Halter oder Halterinnen der Elektrofahrzeuge im Rahmen der THG-Prämie.
  • Was hat die THG-Prämie mit Ihrem Elektrofahrzeug zu tun?  
    Seit diesem Jahr können Sie für Ihr Elektrofahrzeug die THG-Prämie beantragen. Einer der regionalen THG-Kooperationspartner ist beispielsweise Maschinenring. Wie hoch die Prämie ist kann variieren, informieren Sie sich daher am besten rechtzeitig bei Ihrem Partner. Hierbei spielt es keine Rolle, wie Ihr Fahrzeug finanziert wurde, ob gekauft oder geleased: die einzige Voraussetzung ist, dass Sie als Halter oder Halterin im Fahrzeugschein eingetragen sind.
  • Welche Auswirkungen hat das Konjunkturpaket auf die Dienstwagenbesteuerung?
    Die Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge wird erweitert. Bisher war die Vorgabe für die Gewährung der Besteuerung mit 0,25% ein Bruttolistenpreis inkl. Sonderausstattung von maximal 40.000 EUR. Dieser wird auf 60.000 EUR erhöht. Ab 60.000 wird der Steuersatz von 0,5% gewährt.

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