1 Rückvergütung des Bundesanteils zur Innovationsprämie. Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Der Herstelleranteil wird netto berechnet und als Nachlass vom Fahrzeuggesamtpreis abgezogen.
Die Förderung wird unterschieden:
- - Vollelektrische Fahrzeuge: 3.000 EUR für ein Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von < 40.000 EUR und 2.500 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von > 40.000 EUR.
- - Plug-In-Hybrid Fahrzeuge: 2.250 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 1.875 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR.
2 Verdoppelung des bisherigen Umweltbonus (Bundesanteil) an der Innovationsprämie für Elektro- und Hybrid Fahrzeuge. Der bisherige Förderanteil des Herstellers bleibt von der Innovationsprämie unberührt. Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis für ein reines Basisfahrzeug von über 65.000 € werden nicht gefördert. Die Innovationsprämie ist befristet bis 31.12.2021 und vorbehaltlich der vorzeitigen Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel.
Insgesamt gilt eine Gesamtförderung für:
- - Vollelektrische Fahrzeuge: 6.000 EUR für ein Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von < 40.000 EUR und 5.000 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von > 40.000 EUR.
- - Plug-In-Hybrid Fahrzeuge: 4.500 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von < 40.000 EUR und 3.750 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von > 40.000 EUR.
Der Bundesanteil wird brutto für netto ausbezahlt, der Anteil des Herstellers netto. Die konkrete Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geregelt. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter www.bafa.de/umweltbonus. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.