Wir halten Sie mobil

Wir halten Sie mobil

 

Wir sorgen für Ihre Mobilität und lassen Sie nicht im Stich!

Auch in Krisenzeiten ist auf uns Verlass! Das Autohaus Hofmann hält Sie mobil und stellt selbst in schwierigen Zeiten Ihre reibungslose Mobilität sicher.

Sie entscheiden sich aktuell für ein Neufahrzeug oder Vorführfahrzeug aus unserem Bestand, können es allerdings aufgrund geschlossener Verkehrsämter und Zulassungsstellen nicht anmelden? Wir helfen Ihnen dabei und sind für Sie da.

Unser besonderer Service für Sie, damit Sie weiterhin Freude am Fahren haben!

Für den Zeitraum der Überbrückung1 (Fahrzeugkauf bis Zulassung), stellen wir Ihnen sehr gerne kostenfrei ein vergleichbares Fahrzeug2 aus unserem aktuellen Fuhrpark zur Verfügung. Somit ist Ihre tägliche Mobilität für wichtige Besorgungsfahrten und der Weg zur Arbeit sichergestellt.

Unser Angebot
  • gilt auf aktuell sofort verfügbare BMW und MINI Bestandsfahrzeuge (Neu- und Vorführfahrzeuge)
  • ist gültig im Zeitraum vom 28.03. - 30.04.2020 1
  • beinhaltet ein kostenfreies, äquivalentes Überbrückungsfahrzeug2 (exkl. Tankgebühren, Maut, etc.)

Unsere Teams sind für Sie da!

Sprechen Sie uns an, unser Verkaufsteam berät Sie kompetent und professionell. Sie erreichen uns nach wie vor telefonisch und online.

Alle Informationen zur Corona Situation

 


Unsere Bestandsfahrzeuge


1 Diesen Service bieten wir ausschließlich auf Neu-, Vorführ- und Lagerfahrzeuge der Marken BMW und MINI aus dem Autohaus Hofmann Bestand im Zeitraum vom 28.03.-30.04.2020. Dieses Angebot gilt ausschließlich für die Standorte und Ballungsgebiete, deren Verkehrsämter und Zulassungsstellen aufgrund der aktuellen Situation ihren Betrieb vorübergehend eingestellt haben.

2 Die kostenfreie Fahrzeugüberlassung gilt im Zeitraum ab Fahrzeugkauf bis zur Öffnung der ansässigen Zulassungsbehörde, spätestens jedoch bis 30.04.2020. Die Bereitstellung eines Überbrückungsfahrzeugs bezieht sich auf ein äquivalentes Fahrzeugmodell gemäß der aktuellen Kundenbestellung. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine bestimmte Ausstattungsvariante oder Motorisierung. Je nach Verfügbarkeit hat das Autohaus die Möglichkeit, auf ein Alternativfahrzeug in einer vergleichbaren Klasse auszuweichen. Selbst verschuldete Schäden, welche nicht von der Vollkaskoversicherung umfasst sind, hat der Fahrzeugnutzer zu tragen.